Gesetzliche Informationen

Wichtige Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen auf Kurzarbeit

 


Kurzarbeitergeld Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für die Leistung sind in §§ 95 ff. SGB III festgelegt. Demnach kann Kurzarbeitergeld beantragt werden, wenn

  • ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegt,
  • die betrieblichen Voraussetzungen erfüllt sind,
  • die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind und
  • der Arbeitsausfall der Agentur für Arbeit angezeigt worden ist.

Kurzarbeitergeld: Urlaub, Überstunden und Zeitguthaben

Bevor der Arbeitgeber einen Antrag auf das Kurzarbeitergeld stellt, kann er zunächst anordnen, dass Zeitguthaben, Überstunden und Vergleichbares abgegolten werden müssen. Darüber hinaus ist es dem Arbeitgeber auch möglich, Urlaub anzuordnen. Bereits genehmigter Urlaub bleibt davon zunächst unberührt, da eine Streichung nicht ohne weiteres möglich ist.

Das verbesserte Kurzarbeitergeld wurde am 13. März 2020 beschlossen und gilt rückwirkend zum 1. März 2020. Durch Senkung von Personalkosten wird eine wirtschaftliche Entlastung angestrebt, damit Beschäftigte in den Betrieben bleiben können und die Liquidität der Unternehmen sichergestellt werden kann. 

Sobald mindestens 10 Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind, können Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld bei der Bundesagentur für Arbeit anmelden. Darüber hinaus werden Arbeitgebern die Sozialversicherungsbeiträge vollständig erstattet. Das neue Gesetz gilt auch für Zeitarbeitsfirmen. 

Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt 60% des ausgefallenen Nettolohns. Arbeitnehmer mit Kindern erhalten 67%. Somit ersetzt das Kurzarbeitergeld nicht das volle Einkommen der Angestellten.

Ist meine Rentenversicherung von Kurzarbeit betroffen?

„Arbeitnehmer bleiben auch rentenversichert, wenn sie Kurzarbeitergeld empfangen. Die Beträge, welche an den verringerten Arbeitslohn angepasst sind, zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wie gehabt gemeinsam. Trotzdem will der Staat verhindern, dass Arbeitnehmern Nachteile bei der Rentenhöhe entstehen. Deshalb zahlt der Arbeitgeber zusätzliche Rentenbeiträge in Höhe von 80 Prozent auf Grundlage des entfallenen Gehaltsanteils.

Bleibt die soziale Absicherung bei Kurzarbeit für Arbeitnehmer bestehen?

„Ja, das tut sie. Zwar verringert sich das Einkommen für Arbeitnehmer, sie bleiben aber trotzdem sozialversicherungspflichtig angestellt. Das heißt: Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, Pflege- und Unfallversicherung bleiben erhalten.“

Was gilt bei der Sozialversicherung während der Kurzarbeit?

Das Arbeitsentgelt, welches Du als Arbeitnehmer während der Kurzarbeit verdienst, setzt sich weiterhin aus dem Anteil des Arbeitgebers und Deinem eigenen Anteil zusammen. Für die Arbeitszeit, welche durch Kurzarbeit entfällt, gilt: Die Sozialversicherungsbeiträge reduzieren sich auf 80 Prozent. Der Arbeitgeber übernimmt sie vollständig, bekommt sie zukünftig aber ggf. von der Bundesagentur für Arbeit erstattet.