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Der Betriebsrat ist eine institutionalisierte Arbeitnehmervertretung in
Betrieben.
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Die Allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats sind geregelt in § 80 BetrVG.
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Der Betriebsrat hat sich der Belange der Arbeitnehmer anzunehmen und Maßnahmen
im Sinne der Arbeitnehmer zu beantragen und deren Anregungen aufzugreifen.
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Er hat die Beschäftigung im Betrieb zu fördern und zu sichern.
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Er hat darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer
geltenden Normen eingehalten werden, er hat Maßnahmen des Arbeitsschutzes und des betrieblichen Umweltschutzes zu fördern.
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Besonders hat sich der Betriebsrat um benachteiligte
Arbeitnehmer zu kümmern und die Eingliederung schwerbehinderter, ausländischer und älterer Arbeitnehmer zu fördern sowie die Gleichberechtigung der Geschlechter und die Vereinbarkeit von
Familie und Beruf voranzutreiben.
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Der Betriebsrat schließt mit dem Arbeitgeber
Betriebsvereinbarungen ab.