am Standort Hannover
Mittwoch, 09. März 2022
In Unternehmen mit mindestens fünf ständig wahlberechtigten Arbeitnehmern ist die Bildung eines Betriebsrates grundsätzlich möglich. Der Betriebsrat wird von den wahlberechtigten Arbeitnehmern gewählt. Das Betriebsverfassungsgesetz und insbesondere die Wahlordnung (WO) regeln dann die Wahlformalitäten genau. Die Wahlperiode beträgt grundsätzlich 4 Jahre. Die Zahl der Betriebsratsmitglieder hängt von der jeweiligen Unternehmensgröße ab.
Derzeit beträgt die Anzahl der Betriebsratsmitglieder in der MTU Hannover 19.
In der neuen Legislatur ab März 2022 wird sich die Anzahl der Betriebsratsmitglieder in der MTU auf 21 erhöhen. Dies hängt unmittelbar mit der Beschäftigtenzahl zusammen, welche nach Betriebsverfassungsgesetz über 2501 liegen wird.
Die Anzahl der freigestellten Betriebsratsmitglieder in der MTU Hannover beträgt 5.